EnEV-Anforderungen bei Anbauten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet bei Anbauten bzw. Gebäude-erweiterungen zwischen kleinen, mittleren und großen Anbauten unabhängig davon ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt und ob es beheizt und/oder gekühlt wird.
Kleine Anbauten sind Erweiterungen um nicht mehr als 15m² Nutzfläche. Da dieser Anbau so klein ist, werden entsprechend EnEV §9 (4) entsprechend einer Bagatell-regelung keine Anforderungen erhoben.
Mittlere Anbauten sind Erweiterungen um mehr als 15m² und weniger als 50m² Nutzfläche. Alle geänderten oder neuen Bauteile dieses Anbaus müssen mindestens die Anforderungen der Anlage 3 1-6 erfüllt werden, die sogenannten Umax-Werte. Alternativ dazu kann der Anbau bilanziert werden und darf dann die Anforderungen, die an einen Neubau gestellt werden nur um maximal 40% überschreiten.
Große Anbauten sind größer als 50m² Nutzfläche und müssen immer bilanziert werden und dürfen ebenfalls nur bis maximal 40% schlechter sein als ein Neubau.
In aller Regel sind Anbauten größer als die oben erwähnten 15m². Wir empfehlen meistens eine Bilanzierung des Anbaus, da darin größere Gestaltungsmöglichkeiten stecken.
UL